Heckenschnitt 1 x jährlich im Winterhalbjahr oder Juni bis Mitte August

Die meisten Heckenpflanzen werden einmal im Jahr mit der Heckenschere zurück geschnitten.

Dadurch wird die Hecke auf der gewünschten Größe gehalten.
Bei jungen Pflanzen regt der Rückschnitt die Triebbildung an, was wieder zu dichterem Wuchs führt.

Bei langsam wachsenden Pflanzen, wie z.B. Taxus (Eibe), Thuja smaragd oder Berg-Ilex ist sogar ein Formschnitt möglich. Wichtig bei Thuja: der Pflegeschnitt darf nur ins frische Grün erfolgen.

Die Heckenschere

Für kleine Hecken reicht oft eine Hand-Heckenschere. Vorteil: sie funktioniert immer und ist im Betrieb fast geräuschlos.

Bei größeren Hecken ist der Einsatz von Benzin betriebenen, Elektro- oder Akku-Heckenscheren angeraten.

Motor Heckenschere

Motor Heckenschere

Elektrische Heckenscheren sind leichter und leiser als Benzin betriebene Geräte, dafür wird ein (langes) Kabel benötigt.
Die teureren Akku-Geräte kommen ohne Kabel aus und sind ebenfalls leicht und handlich.

Egal welche Schere Sie verwenden: für einen sauberen Schnitt sollte sie scharf sein.

Zeitpunkt für den Heckenschnitt

Ein idealer Zeitpunkt für den Heckenschnitt bzw. für den Schnitt von Laubgehölzen ist der Frühsommer, also die Monate Juni/Juli und die erste August-Hälfte. Dies gilt für alle Heckenpflanzen und viele Laubgehölze.
Bei einem Schnitt in der genannten Zeit bilden sich unterhalb der Schnittstelle neue Triebe, die bis zum Herbst so gereift sind, dass sie den Winter gut überstehen.
Schneidet man in der kühleren Jahreshälfte, sollte die Temperatur nicht unter 5 Grad Minus liegen

Hecke schneiden: auch im Sommer erlaubt?

Der Pflege- und Formschnitt durch den Hobbygärtner, der nur den Zuwachs betrifft ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gedeckt.
Die Spitzen, die seit dem letzten Rückschnitt an Ihrer Ligusterhecke oder Hainbuchen- oder Rotbuchenhecke gewachsen sind, dürfen also abgeschnitten werden.
Auch der  Pflegeschnitt von Obstgehölzen ist gestattet.
In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist dies seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt.

Nicht erlaubt

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht radikal gekürzt oder auf den Stock gesetzt werden (ein Rückschnitt bis kurz über den Boden).

Brütende Vögel?
Brüten Vögel im Gebüsch oder der Hecke oder leben dort andere Kleintiere, darf nicht geschnitten werden.

Grundsätzlich nicht erlaubt
Für das Fällen oder den radikalen Rückschnitt zwischen März und September gilt ein bundesweites Verbot für Gehölze außerhalb von Wäldern.
Das dient dem  Schutz brütender Vögel aber auch für viele Insekten wie Bienen und Hummeln.

§ 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.

Verkehrssicherheit geht vor

Wenn die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist, gelten die Verbote des § 39 BNatSchG nicht.

Wenn also eine große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht, darf bzw. muss diese Gefahr beseitigt werden.